Verfassung der Kinderstadt

VERFASSUNG DER KINDERSTADT (MiniBz 2018)

PRÄAMBEL

Die Verfassung ist das Grundgesetz der Kinderstadt.
Es handelt sich um eine schriftliche, flexible, allgemein anerkannte, laizistische und demokratische Verfassung.

Der/die BürgermeisterIn pro tempore der Kinderstadt MiniBz
- bezugnehmend auf den Beschluss der Bürgerversammlung vom 4.7.2018, welche der Verfassung zustimmte;
- bezugnehmend auf den letzten Artikel dieser Verfassung;

ERLÄSST
die Verfassung der Kinderstadt mit folgendem Text:

GRUNDPRINZIPIEN

Artikel 1 – Definition der Kinderstadt

MiniBz ist eine Stadt der Kinder und für Kinder. Sie ist nach demokratischen Prinzipien organisiert und gründet auf den gegenseitigen Respekt und der Höflichkeit unter Menschen. Sie gründet auf der Arbeit aller Teilnehmenden am Spiel und jener der VollbürgerInnen, welche ihre Macht in den Formen und Grenzen dieser Verfassung ausüben.

Artikel 2 – Rechte und Pflichten

MiniBz anerkennt und garantiert das Recht der Kinder auf eine eigene Identität und ihr Recht, mit dem eigenen Namen als Menschen und als Angehörige sozialer Gruppen angesprochen zu werden. In MiniBZ sind Jungs und Mädchen zu gegenseitiger Solidarität verpflichtet.

Artikel 3 – Gleichberechtigung

Alle TeilnehmerInnen sind gleich vor dem Gesetz ohne Unterschiede zwischen Mädchen und Jungs, zwischen Sprachgruppen, Religionen, politischen Meinungen, ihrer ausgeübten Arbeit oder ihrer Rolle in MiniBZ, ihrem sozialen Status, ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer Kultur. MiniBz garantiert die aktive Teilnahme aller ihrer VollbürgerInnen an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Organisation der Kinderstadt.

Artikel 4 – Entwicklung der Person

MiniBz anerkennt die Wichtigkeit des Spiels, des Spaßes und der Freude als Instrumente zur Gestaltung und zur Entwicklung der Person und als Mittel zum Erreichen des Wohlbefindens für die eigenen BürgerInnen. Sie garantiert allen die Möglichkeit, an Tätigkeiten teilzunehmen, welche dazu führen, dass die BürgerInnen als glückliche, bewusste, aufrichtige, selbstbestimmte und vertrauensvolle, kooperative und verantwortliche Menschen wachsen können.

MiniBz beseitigt die Hindernisse, welche das Erreichen von Wohlbefinden der SpielteilnehmerInnen und VollbürgerInnen unmöglich machen könnten.
MiniBz engagiert sich dafür, dass alle TeilnehmerInnen den Sinn des Spiels vollständig verstehen und mittragen können.

Artikel 5 – Umweltschutz

MiniBz schützt die Umwelt, fördert politische Tätigkeit, welche zur Minderung von Abfall führt und zu Respekt vor natürlichen Ressourcen und gemeinsamen Gütern.
Die Kinderstadt fördert die Verbreitung des Umweltbewusstseins. Alle TeilnehmerInnen an der MiniBz sind dafür verantwortlich, dass die Mülltrennung funktioniert und dass die Stadt sauber gehalten wird.

Artikel 6 – Schutz der Privacy

In MiniBz wird die Privatsphäre der Menschen respektiert; jedes Individuum hat das Recht, vor Verletzungen der eigenen Privatsphäre geschützt zu werden.
Die Kinder haben die Pflicht, die Privacy der anderen zu respektieren. Sie dürfen das Ansehen anderer nicht schädigen.

Kinder und Staff müssen die Privacy jedes Mädchens und jedes Jungen respektieren. Niemand darf gezwungen werden, andere zu fotografieren oder sich fotografieren zu lassen oder in Video aufgenommen werden, wenn er/sie nicht sein/ihr Einvernehmen erteilt hat.

Artikel 7 – Freie Meinungsäußerung

Alle TeilnehmerInnen in MiniBz haben das Recht, die eigenen Gedanken frei zu äußern und die Gedanken und Meinungen der anderen zu kennen, stets unter Beachtung der Vertraulichkeit. Niemand darf gezwungen werden, die eigenen Gedanken, Gefühle oder private Umstände mitzuteilen.

Artikel 8 – Friedenskultur

MiniBz distanziert sich unter allen Umständen von verbaler, psychischer, körperlicher oder weiteren Formen von Gewalt. Sie lehnt Manipulation und Unterdrückung als Mittel für die Lösung von Konflikten ab.
Die Kinderstadt fördert Friedenskultur und Mediation als friedliches Instrument für die Konfliktregelung unter TeilnehmerInnen, VollbürgerInnen und Staff.

Artikel 9 – Recht auf Verteidigung

Alle TeilnehmerInnen können Schutz für die eigenen Rechte und Meinungen beanspruchen.
Die Verfassung stellt sicher, dass alle ein Recht haben, sich zu verteidigen und dass sie in einem Mediationsverfahren von einer erwachsenen, ausgebildeten und neutralen Person gleichberechtigt und unparteiisch behandelt werden.

Die Kinderstadt fördert die Kultur des Dialogs, der nichtaggressiven Kommunikation und des Friedens.

Artikel 10 – Bezüge auf Internationale Rahmengesetze

Das Rechtssystem in MiniBz unterliegt den Grundsätzen der Menschenrechtskonvention, welche von der Italienischen Verfassung von 1948 garantiert werden, und der Konvention der Kinderrechte von 1989.