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Spielregeln
Spielregeln
1) MiniBZ ist die Stadt von Kindern und für Kinder; sie sieht aus wie eine echte Stadt, aber viele Dinge werden oder können FUNKTIONELL und BESSER gemacht werden! MiniBZ 2024 findet in der Messe Bozen statt und dauert vom 17. bis zum 28. Juni 2024 (Samstag und Sonntag geschlossen).
2) Teilnehmen können alle Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren. Voraussetzung ist, dass sie lesen, schreiben, rechnen und sich selbständig orientieren können. Es ist ein Eintritt zu entrichten. Informationen zu Kosten und Uhrzeiten sind unter ANMELDUNG zu finden.
3) Eltern, Tanten, Omas und Opas und interessierte Erwachsene sind entweder Gäste oder zeitweilige Mitarbeiter. Sie dürfen nicht alleine durch die Kinderstadt gehen. Es besteht für alle die Möglichkeit, eine Stadtführung zu machen. Für Auskünfte kann man sich an das Informationsbüro wenden.
4) MiniBZ ist eine Stadt der und für Kinder und funktioniert ähnlich wie eine richtige Stadt. Vieles kann man hier aber ANDERS und BESSER machen!!
5) Wenn du zum ersten Mal nach MiniBZ kommst, gehst du zur KASSA, zahlst den Eintritt und bekommst dort die Hülle vom MITSPIELHEFT. ACHTUNG! Gut aufbewahren, sie ist Voraussetzung, um am Spiel teilzunehmen.
6) Danach gehst du zum MELDEAMT, um dich als Bürger/in der Stadt anzumelden.
7) Die Währung in Mini BZ heißt EUROG(H)ELLO. Bei der BANK kannst du dein STARTGELD abholen. Im Mitspielheft befinden sich die Bons für Startgeld, Briefmarke und Anzeige in der Zeitung BOH.
8) Nächste Station ist das ARBEITSAMT. Dort kannst du, solange der Vorrat reicht einen Beruf (Arbeitskarte) wählen. Es gibt auch die ARBEITSKARTE EXPRESS: sie ermöglicht dir einen Beruf für 1 Stunde auszuprobieren. Wende dich dazu direkt an den Arbeitsplatz.
9) Die Arbeit soll mindestens eine Stunde dauern. Wenn du die Arbeit beendet hast, musst du kündigen und bekommst einen LOHNZETTEL, welchen du innerhalb von 30 Minuten zusammen mit der Arbeitskarte bei der Bank abgeben musst. ACHTUNG! Wenn du diese Zeit überschreitest, bekommst du keinen Lohn mehr ausbezahlt! Der Lohn für jede Stunde ist für alle gleich: 7 EUROG(H)ELLI für eine Stunde Arbeit. Davon werden 2 EUROG(H)ELLI als Steuer abgezogen. Nach 10 Arbeitsstunden bekommst du bei der Bank einen Bonus von 5 EUROG(H)ELLI.
10) Du kannst auch ein eigenes Geschäft eröffnen. Informiere dich der Handelskammer im Rathaus!
11) Die EUROG(H)ELLI kannst du in MiniBZ für Einkäufe, Essen, Kino- und Theaterbesuche oder für andere Interessen ausgeben.
12) Wenn du EUROG(H)ELLI anderen VollbürgerInnen schenken oder vererben willst oder EUROG(H)ELLI auf der Straße gefunden hast, muss der Betrag in deinem Mitspielheft eingetragen werden. Informiere dich bei der Bank.
13) Wenn du 8 Arbeitsstunden geleistet hast, kannst du Vollbürger/IN werden. Melde dich beim Meldeamt, wo du ein Abzeichen bekommst. Wenn du bereits im Vorjahr VollbürgerIn warst, bleibst du es auch 2023. Du musst nur im Meldeamt das NEUE Abzeichen abholen.
14) VOLLBÜRGER/INNEN können wählen und gewählt werden, d.h. auf diese Weise über Gesetze und Steuerausgaben mitentscheiden, auf der Bank ein eigenes Konto (mit Zinsen) statt eines einfaches Sparbuch (ohne Zinsen) eröffnen oder Vertrauensarbeiten übernehmen (grüne Karte = fixer Job).
15) Gewählt werden: BÜRGERMEISTER/IN und REFERENT/INNEN. Weitere Informationen erhältst du im Rathaus.
16) In MiniBZ soll es keine Schlägereien, Betrügereien, Diebstähle usw. geben. Außerdem ist Sauberkeit und Mülltrennung wichtig! Essen darf man nur bei der Bar, beim Restaurant und dem Informationsbüro. Verstöße gegen die GESETZE von MiniBz werden vom BÜRGERSCHALTER im Rathaus behandelt.
17) Beachte täglich das Veranstaltungsprogramm beim INFORMATIONSBÜRO, Universität, Kino, Theater und die verschiedenen Ankündigungen!
18) Schau dir auch den StadtPLAN von MiniBZ gut an, den du beim INFORMATIONSBÜRO findest. Da gibt es drinnen und draußen allerhand zu entdecken!
Der VKE ist konventionierter Partner der Bilateralen Körperschaft der Provinz Bozen.
Mit diesem Link:https://ebk.bz.it/de/dienstleistungen/rueckverguetung-kinderbetreuung-65 kommen Sie zum Antragsformular für die "Rückvergütung der Kinderbetreuung"